Der Unterschied auf einen Blick
Personalvertretung
- Grundlagen:
- Personalvertretungsgesetz
- handelt im gesetzlichen Rahmen gegenüber Dienstgeber und Dienstnehmer
- Aufgaben:
- berufliche, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Interessen ihrer Bediensteten vertreten
- Örtliche Begrenzung:
- nur für ihre Dienststelle zuständig, abhängig vom Dienstort
- Wahlen:
- man muss der Dienststelle/Betrieb angehören
- Gesetzliche Beitragsleistung:
- 0,1 % bis 0,5 % des Monatsbezuges
- Ziel:
- Kontrolle & Konfliktlösung am Arbeitsplatz als dienstrechtliche Vertretung
Gewerkschaft
- Grundlagen:
- Vereinsgesetz - Statut des ÖGB
- Stärke durch die Mitgliederzahl
- Aufgaben:
- berufliche, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten
- Örtliche Begrenzung:
- für alle Mitglieder in Österreich, zuständig unabhängig vom Dienstort
- Wahlen:
- man muss Mitglied sein. Daher auch zuständig für Pensionisten und jugendliche in Ausbildung befindliche Bedienstete, wenn sie Mitglieder sind
- Beitragsleistung:
- Freiwillige Beitragsleistung von 1 % des Monatsbezuges
- Ziel:
- Gestaltung der Arbeitswelt & Durchsetzung der DienstnehmerInnen-Interessen als zeitgemäßer, starker Wegbereiter





























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