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Manfred Obermüller c) HG 1

Gemeindebedienstete machen Wien lebenswert
"Beamten-Bashing" - Politik lenkt von schwachen Leistungen ab
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Zeitungen c) NS Newsflash, flickr.com

"Beamten-Bashing"
Medien sind Opfer des eigenen Systems
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Norbert Pelzer c) HG 1

Amoklauf im Blätterwald
Beamtinnen und Beamte im Fadenkreuz des Boulevards
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Netzwerk Personalvertretung

Der Unterschied auf einen Blick

Personalvertretung

  • Grundlagen:
    • Personalvertretungsgesetz
    • handelt im gesetzlichen Rahmen gegenüber Dienstgeber und Dienstnehmer
  • Aufgaben:
    • berufliche, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Interessen ihrer Bediensteten vertreten
  • Örtliche Begrenzung:
    • nur für ihre Dienststelle zuständig, abhängig vom Dienstort
  • Wahlen:
    • man muss der Dienststelle/Betrieb angehören
  • Gesetzliche Beitragsleistung:
    • 0,1 % bis 0,5 % des Monatsbezuges
  • Ziel:
    • Kontrolle & Konfliktlösung am Arbeitsplatz als dienstrechtliche Vertretung

Gewerkschaft

  • Grundlagen:
    • Vereinsgesetz - Statut des ÖGB
    • Stärke durch die Mitgliederzahl
  • Aufgaben:
    • berufliche, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten
  • Örtliche Begrenzung:
    • für alle Mitglieder in Österreich, zuständig unabhängig vom Dienstort
  • Wahlen:
    • man muss Mitglied sein. Daher auch zuständig für Pensionisten und jugendliche in Ausbildung befindliche Bedienstete, wenn sie Mitglieder sind
  • Beitragsleistung:
    • Freiwillige Beitragsleistung von 1 % des Monatsbezuges
  • Ziel:
    • Gestaltung der Arbeitswelt & Durchsetzung der DienstnehmerInnen-Interessen als zeitgemäßer, starker Wegbereiter
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