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Fitnessstudio INJOY Wien
Aktion für Mitglieder der GdG-KMSfB
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Räucherlachs
Aktion für MitarbeiterInnen bis 1. März 2012
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Bild: CarbonNYC, flickr.com

Väterfrühkarenz
Urlaubs-, Weihnachtsgeld und Urlaubstage werden aliquotiert
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Service

Was Sie schon oft einmal rund um Gewerkschaft und Personalvertretung einmal fragen bzw. wissen wollten - kurz und kompakt.

Lassen Sie es uns wissen, wenn die Antwort auf Ihre Frage fehlt!

ANKER
Bild klatschender Hände

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bringt es mir Gewerkschafts-Mitglied zu sein?

  • Sie bekommen individuelle Beratung und Hilfe bei allen Fragen rund um Beruf & Arbeitsplatz
  • Sie können sich auf kompetente Rechtsberatung und -vertretung verlassen
  • Sie erhalten umfangreiche Förderungen für Ihre persönliche Weiterbildung
  • Sie können auf finanzielle und persönliche Unterstützung in schwierigen Situationen vertrauen
  • Sie können zahlreiche Vorteile beim Einkauf & der Freizeitgestaltung genießen
  • Sie sind Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversichert
  • Sie können die Zuwendungen der ÖGB-Solidaritätsversicherung in Anspruch nehmen
  • und vieles mehr ...
ANKER

Welche Vorteile habe ich als GdG - Mitglied?

  • Sie können zahlreiche Urlaubs- und Freizeitangebote zu äußerst günstigen Konditionen nutzen
  • Sie haben exklusive Einkaufsmöglichkeiten zu speziellen Konditionen
  • Sie können bei AGIP vergünstigt Tanken
  • Sie können Ihre GdG-KMSfB-Mitgliedskarte in eine Mastercard mit SOS-Vorsorgepaket umwandeln
  • Sie erhalten Sonder-Konditionen beim BAWAG-Leasing
  • und vieles mehr ...
ANKER

Warum soll ich der Gewerkschaft beitreten, meinen Lohn/mein Gehalt erhalte ich ja sowieso?

Nur gemeinsam sind wir stark!

Je mehr Mitglieder die Gewerkschaft hat, umso mehr Gewicht hat ihre Stimme bei den Lohnverhandlungen, aber auch bei allen Forderungen für eine fairere Arbeitswelt!

Außerdem sind verschiedene Leistungen - z.B. kostenloser Rechtsbeistand im Klagsfall gegenüber dem Arbeitgeber - nur Gewerkschafts-Mitgliedern vorbehalten!

ANKER

Wie komme ich zu einer Rechtsberatung?

Wenden Sie sich an die PV in Ihrer Dienststelle - sie vermittelt Ihnen rasch den direkten Draht zu einem versierten GdG-KMSfB-Funktionär - oder fragen Sie direkt im Referat für Rechtberatung nach:
Tel: 01 / 313 16 DW 83 652
Mail: recht[at]gdg.at

ANKER

Ich habe meine GdG-Karte verloren?

Das GdG-KMSfB-Infoservice hilft Ihnen gerne weiter:
Tel: 01 / 313 16 DW 8300
Mail: mitgliederservice[at]gdg.at

ANKER

Ich habe meine E-Card verloren?

Ein Anruf beim Sozialversicherungsträger,  z.B. KFA, genügt. Aber auch Ihr GdG-KMSfB-Funktionär hilft gerne weiter.

Ich möchte mich verändern, kann mir die Gewerkschaft helfen?

Einfach ein Gespräch mit Ihrem/r PersonalvertreterIn bzw. GdG-KMSfB-FunktionärIn in Ihrer Dienststelle vereinbaren.


Ich habe mich verschuldet, kann mir die Gewerkschaft helfen?

In Ausnahmesituationen schon - vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem/r PersonalvertreterIn bzw. GdG-KMSfB-FunktionärIn in Ihrer Dienststelle oder dem HG 1-Sekretariat in der Rathausstrasse


Wie hoch ist der Gewerkschaftsbeitrag?

Der Gewerkschaftsbeitrag beträgt 1 % des Monatsbezuges.


Was ist der Unterschied zwischen PV und Gewerkschaft?

Die PV vertritt die DienstnehmerInnen im Rahmen der engen Grenzen, die das Personalvertretungsgesetz dafür vorsieht. Die Vertretung durch die PV ist nur innerhalb der Abteilung/Dienststelle möglich. Außerdem kann sie keine Sachleistungen - wie etwa Rechtsberatung - bieten.

Die Gewerkschaft ist ein privater Verein, der sich für faire Rahmenbedingungen für die ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz einsetzt, jährlich um die Erhöhung der Kollektivvertragslöhne entsprechend der Preissteigerungen kämpft und seinen Mitgliedern zahlreiche Vorteile und Services bietet.


Wofür ist die Personalvertretung zuständig?

Die Personalvertretung sorgt für Kontrolle & Konfliktlösung am Arbeitsplatz als die dienstrechtliche Vertretung der KollegInnen in der jeweiligen Dienststelle.


Zahlt man auch für die Personalvertretung?

Ja - der gesetzlich vorgeschriebene Beitrag zur Personalvertretung beträgt zwischen 0,1 % bis 0,5 % des Monatsbezuges.


Kann ich darauf vertrauen, dass mein/e PersonalvertreterIn meine persönlichen Fragen oder Probleme für sich behält?

PersonalvertreterInnen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen von einzelnen Bediensteten gemachten Mitteilungen verpflichtet, die der Sache nach oder auf Wunsch des Bediensteten vertraulich zu behandeln sind!


Haben PersonalvertreterInnen besondere Rechte?

PersonalvertreterInnen dürfen während der Dauer Ihrer Funktion nur mit persönlicher Zustimmung in eine andere Dienststelle versetzt oder dienstzugeteilt werden. Außerdem ist vor der Kündigung eines Personalvertreters ist die Zustimmung des Zentralausschusses einzuholen.


Was ist eine Dienststellenversammlung?

Die Gesamtheit aller Bediensteten einer Dienststelle bildet die Dienststellenversammlung.


Was ist der Dienststellenausschuss?

Hat eine Dienststelle mehr als 19 Bedienstete so stehen den dort tätigen KollegInnen drei Vertrauenspersonen zu.  Der Zusammenschluss von mindestens 3 bei der PV-Wahl gewählten Vertrauenspersonen wird Dienststellenausschuss bezeichnet.


Wer ist der Vorsitzende der HG 1 | Hauptgruppe 1?

Norbert Pelzer.

 

Kann die PZ auch bei Pflegefreistellung aliquotiert werden?


Ab 1. Juli 2010 kommt für BezieherInnen von Personalzulagen auch bei ganztägiger Pflegefreistellung die PZ-Aliquotierung zu tragen.
Aliquotierungen erfolgen weiters bei Erholungsurlaub, Krankheit – Berufskrankheit – Dienstunfall, Kuraufenthalt, Sonderurlaub Remu, Verkehrsbeschränkung.
Die Weiterzahlung von pauschalierten Nebengebühren ist nach dienstrechtlichen Bestimmungen geregelt. Bei der Umstellung auf SAP wurde bei der PZ-Aliquotierung jedoch die Pflegefreistellung nicht berücksichtigt. Ab 1. Juli 2010 kommt nun für BezieherInnen von Personalzulagen auch bei ganztägiger Pflegefreistellung die PZ-Aliquotierung zu tragen.

 

Ihre Frage ist nicht dabei?

Wenn Sie noch eine Frage bzw. eine Antwort vermissen, lassen Sie es uns bitte wissen!
webteam[at]hg1.wien.gv.at