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Themen Dienstrecht

Dienstunfall

Bei Dienstunfällen von Vertragsbediensteten, welche nach dem 31. 12. 2000 ihr Dienstverhältnis begründet haben, ist eine Unfallanzeige an die MA 2 - Personalservice und eine Ausfertigung der Unfallanzeige an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter - BVA, 1080 Wien, Josefstädter Straße 80 - zu erstatten.

Absicherung

Bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit sind Bedienstete durch erhöhte Fortzahlungsfristen abgesichert.

Bei Geltendmachung von Ansprüchen durch Vertragsbedienstete haben sich diese in erster Linie an die BVA zu wenden und im Falle eines Rechtsstreits Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einzubringen. Beamte hingegen haben sich in allen Unfallangelegenheiten an die MA 2 zu wenden, die bescheidmäßig über Ansprüche entscheidet. Gegen diesen Bescheid gibt es ein Rechtsmittel an den Dienstrechtssenat.

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