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Themen Jugend

Lehrlingsentschädigung und Kollektivvertrag

1. Lehrlingsentschädigung

Dir gebührt als Lehrling eine Lehrlingsentschädigung, deren Höhe im KV geregelt und nach Lehrjahren gestaffelt ist. Der Lehrberechtigte ist zur Bezahlung verpflichtet. Die Lehrlingsentschädigung ist für die Dauer der Unterrichtszeit in der Berufsschule unter Ausschluss der Mittagspause sowie für die Dauer der Lehrabschlussprüfung und der in den Ausbildungsvorschriften vorgesehenen Teilprüfungen weiterzuzahlen.

Der Lehrberechtigte ist verpflichtet dir einen Lohnzettel auszustellen. Überprüfe diesen und bewahre sie sorgfältig auf.

 

2. Kollektivvertrag

2.1. Warum Kollektivvertrag?

Der Konkurrenzkampf der Unternehmen wird verstärkt auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen ausgetragen. Gegen diese Entwicklung sind Einzelne machtlos. Einzelkämpfer haben wenig Chancen faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne und Gehälter durchzusetzen. Daher verhandeln die Gewerkschaften mit den Vertretern der Arbeitgeber die Kollektivverträge und sichern somit die Interessen der ArbeitnehmerInnen.

Nur der Kollektivvertrag garantiert faire Löhne und Gehälter!

2.2 Was ist im Kollektivvertrag gesichert?

Der Kollektivvertrat regelt:
die Bezahlung von Überstunden
Schutzbestimmungen bei Kündigung
Zulagen, Prämien, Reisegebühren, Taggelder
Freizeitansprüche (Übersiedlung, Hochzeit,...)
Urlaubs- und Weihnachtsgeld (kein Gesetz!)
Weiters sind durch den gewerkschaftlichen Kollektivvertrag Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen geregelt. Es können auch nur über den Kollektivvertrag kürzere Arbeitszeiten oder zusätzliche Urlaubstage festgelegt werden.

NUR STARKE GEWERKSCHAFTEN SICHERN KOLLEKTIVVERTRÄGE!

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