Urlaubsarten
Alle Bediensteten haben Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub, dessen Ausmaß sich nach der jeweiligen Dienstzeit und dem
Lebensalter richtet.
Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Zusatzurlaub bestehen, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. eine Behinderung vorliegt oder die dienstliche Tätigkeit mit einer konkreten Belastung der Gesundheit verbunden ist.
Aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen bzw. aus besonderem Anlass kann auch ein Sonderurlaub gewährt werden.





























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