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Rechtsschutz
Unentgeltliche Gewährung von Rechtschutz in Angelegenheiten, die mit dem Lehr -, Arbeits-, oder Dienstverhältnis unmittelbar im Zusammenhang stehen, wie
Rechtsberatung
Durchführung von Interventionen
Vertretung vor den zuständigen Gerichten, Ämtern oder Behörden
Rechtshilfe in Exekutions -, Konkurs -, oder Ausgleichsverfahren
Voraussetzungen
Mindestens 6 Monatsvollbeiträge (Beitragsrückstand nicht länger als 2 Monate)
Keine andere Stelle (z.B.Rechtsanwalt) vorher mit der Vertretung in der gleichen Rechtssache betraut wurde.
Die GdG-KMSfB bietet für Mitglieder eine kostenlose Rechtsberatung an.