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Manfred Obermüller c) HG 1

Gemeindebedienstete machen Wien lebenswert
"Beamten-Bashing" - Politik lenkt von schwachen Leistungen ab
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Zeitungen c) NS Newsflash, flickr.com

"Beamten-Bashing"
Medien sind Opfer des eigenen Systems
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Norbert Pelzer c) HG 1

Amoklauf im Blätterwald
Beamtinnen und Beamte im Fadenkreuz des Boulevards
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Europaflagge, copyright: Blatant News

Daseinsvorsorge als EU- und Staats-Ziel

Eine positive EU-Agenda muss ebenfalls die weitere sektorale Liberalisierung besonders der Gesundheits- und Sozialdienste und der Wasserversorgung innerhalb der EU verhindern. Der öffentliche Sektor braucht eine ausreichende Zahl gut ausgebildeter, motivierter und gut bezahlter ArbeitnehmerInnen. Das erfordert ein gutes und transparentes Management und das Recht der Gewerkschaften auf Unterrichtung, Anhörung und Verhandlungen. Ebenfalls erforderlich sind Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben sowie die Beendigung aller unsicheren und prekären Beschäftigungsverhältnisse sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor.

Damit weiterhin qualitativ hochwertige, effiziente, nachhaltige und nutzerorientierte Leistungen der Daseinsvorsorge erbracht werden können, streicht die HG1 folgende Positionen hervor:

  • Die Erstellung und Umsetzung eines EU-Aktionsprogramms für "qualitativ hochwertige öffentliche Dienste" auf Grundlage des 2008 von 27 EU-Regierungen vereinbarten Protokolls über Dienste im allgemeinen Interesse. Das Programm soll konkrete Haupt- und Einzelziele für die Verbesserung öffentlicher Dienste auf unterschiedlichen Ebenen auf Basis der Werte des öffentlichen Dienstes und der Prinzipien einer solidarischen Finanzierung festlegen und die Einhaltung von Qualitätsnormen und -kriterien, die Partizipation der ArbeitnehmerInnen und der BürgerInnen und eine Evaluierung vorsehen. Das Programm soll ebenfalls auf die Länder der europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) ausgedehnt und ebenfalls in den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) berücksichtigt werden. Das Programm sollte von Überwachungs- und Unterstützungsinstrumenten begleitet werden und die Behörden dazu motivieren, auf dem Solidaritätsprinzip basierende öffentliche Dienste zu entwickeln und auszubauen.
  • Die Verankerung des Vorranges funktionierender öffentlicher Dienstleistungen vor den Prinzipien des Binnenmarktes und des Wettbewerbsrechtes.
  • Definition und Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge obliegen den Mitgliedstaaten oder ihren Gebietskörperschaften.
  • Die Berücksichtigung des Prinzips der Subsidiarität durch Garantie des Rechts auf lokale und regionale Selbstbestimmung bei der Erbringung, Organisation und Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen. Verankerung einer praktikablen Inhouse-Vergabemöglichkeit im Bereich der Daseinsvorsorge am Vorbild der Verordnung zu Neuregelung des Öffentlichen Personennahverkehrs.
  • Die Unterwerfung der Dienstleistungskonzessionen unter die EU-Vergabe-richtlinien wird abgelehnt.
  • Eine öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit wie zum Beispiel eine interkommunale Kooperation als legale interne Möglichkeit, ausschreibungsfrei Dienstleistungen gemeinsam mit anderen öffentlichen Gebietskörperschaften zu organisieren und zu erbringen soll forciert und anerkannt werden.
  • Die verbindliche Anwendung und Berücksichtigung sozialer Kriterien einschließlich Kollektivvereinbarungen sowie ökologischer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
  • Eine Flexibilisierung des EU-Beihilfenrechts bei der Finanzierung von Dienst-leistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.
  • Die Prinzipien und Werte öffentlicher Dienste zu einem festen Bestandteil der Politiken und Aktivitäten der EU zu machen. Alle EU-Politiken sollten danach bewertet werden, welchen Beitrag sie zur Entwicklung hochwertiger öffentlicher Dienste leisten, darin eingeschlossen sind auch die makroökonomische Politik, der Europäische Strukturfonds (ESF) und die Außenpolitik zum Beispiel im Hinblick auf die europäische Nachbarschaftspolitik, den Dialog zwischen der EU und Russland, den Balkan-Stabilitätspakt EPA oder das allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS).
  • Ausreichende öffentliche Ausgaben für öffentliche Dienste und den öffentlichen Sektor durch Aufrechterhaltung und Entwicklung solidarischer Finanzierungs-systeme und diese Ausgaben als Investitionen und nicht als Kostenfaktor anzusehen.

Für Österreich bedeutet dies:

  • eine faire Mittelaufteilung durch einen aufgabenorientierten Finanzausgleich,
  • eine klare Kompetenzaufteilung zwischen den Gebietskörperschaften,
  • eine Modernisierung der gemeindeeigenen Abgaben,
  • frisches Geld aus dem Bundesbudget um Leistungen und Investitionen in gewohnter Qualität und in gewohntem Ausmaß erbringen zu können.
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