Es lebe der kleine Unterschied
Am 14. Oktober 1985 wurde das Wiener Personalvertretungsgesetz (W-PVG) vom Wiener Landtag beschlossen. Ein Meilenstein in der Geschichte der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, denn damit wurde das gemeinsame Ziel einer einheitlichen Personalvertretung endlich realisiert.
Vorher galt lediglich für die „Betriebe“ der Stadt Wien das Betriebsrätegesetz.
Alle Bediensteten im Bereich der Hoheitsverwaltung waren von diesem Gesetz ausgeschlossen. Erst eine Änderung der Bundesverfassung im Jahr 1981 machte es möglich, ein einheitliches Personalvertretungsgesetz für alle Bediensteten der Stadt Wien zu schaffen.
PV garantiert Mitwirkung und Kontrolle in der Dienststelle
Das zentrale Anliegen war vor allem, in diesem Gesetz die Informations- und Mitwirkungsrechte in sozialen, personellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragen zu sichern und auszubauen. Gerade durch die Umstrukturierungsmaßnahmen in den letzten Monaten zeigt sich, wie richtig und wichtig damals diese Entscheidung war. Im Jahr 2001 konnten die Mitwirkungsrechte der Personalvertretung durch eine Novellierung des W-PVG neuerlich ausgebaut werden.
Eine sinnvolle Konstruktion ...
„Zu wos brauch i denn des“ wird immer wieder in Gesprächen, bei Veranstaltungen und Versammlungen gefragt. Auf den ersten Blick könnte man meinen, Gewerkschaft und Personalvertretung hätten gleiche Aufgaben. Aber bei näherer Betrachtung wird sofort klar, wie sehr sich Personalvertretung und Gewerkschaft in ihrer täglichen Arbeit unterscheiden - und durch klare Kompetenzen und Regeln auch sinnvoll ergänzen.
Die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten ist zweifellos der starke Motor, während die Personalvertretung die Aufgabe der gesamten Regelelektronik übernimmt - wenn man die Funktionalitäten mit einem Auto vergleichen wollte. Nur durch das Zusammenspiel der beiden wichtigen Bauteile werden wir gemeinsam auch an unser Fahrziel gelangen.





























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