Wie funktioniert die Briefwahl?
Bis zum 29. April, 17 Uhr können Sie einen Antrag für die Stimmabgabe per Briefwahl stellen.
Das geht ganz schnell und einfach:
- Antragsformular downloaden (oder bei Ihrer Personalvertretung abholen)
- ausfüllen
- per Mail oder Fax oder Post an die Wahlkommission senden
Einzige Einschränkung:
- bei der Gewerkschaftswahl steht die Briefwahl jedem/jeder Wahlberechtigten offen
- bei der Personalvertretungswahl dagegen beschränkt sich die Zulassung zur Briefwahl auf Personen, die an den Wahltagen verhindert sein werden (z. B. durch Urlaub) und von Zentralwahlausschuss zugelassen wurden.
Stimmzettel und Wahlkuverts flattern ab dem 19. April per Post ins Haus!
Die Stimmzettel sind nur mehr anhand der beiliegenden Anweisung auszufüllen und in dem dafür vorgesehenen „verschlossenen (verklebten)“ Briefwahlumschlag dem Zentralwahlausschuss zu übermitteln:
- mit dem vorgefertigten Retourkuvert per Post zurückzusenden > Porto zahlt Empfänger - oder
- per Dienstpost zu übermitteln - oder
- persönlich vor der Wahlkommission abzugeben
Das Briefwahlkuvert muss bis spätestens Freitag, den 7. Mai 2010, 14 Uhr bei der Wahlbehörde einlangen, damit die Stimme gültig ist. Später einlangende Stimmen werden bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt.
Anträge für die Briefwahl downloaden
Download Antrag auf Briefwahl | Personalvertretungswahlen 2010
Download Antrag auf Briefwahl | Gewerkschaftswahl 2010
Informationen zur jeweiligen Wahlordnung
Info zum Briefwahlverfahren der PV
Info zur Briefwahlordnung der GdG KMSfB





























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