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Themen Dienstrecht

Fixe Arbeitszeit

Sie gilt für Bedienstete im Turnus-, Wechsel- oder Schichtdienst bzw. dort wo die gleitende Arbeitszeit aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist.

Auch bei der fixen Arbeitszeit muss ein Dienstplan erstellt werden, in dem die einzelnen Arbeitstage der Woche festgelegt werden und die wöchentliche Normalarbeitszeit auf diese Tage möglichst regelmäßig verteilt wird.

Überschreitung der Normalarbeitszeit

Im Fall der fixen Arbeitszeit darf die wöchentliche Normalarbeitszeit innerhalb der einzelnen Wochen über- oder unterschritten werden. Es können also etwa lange (z.B. mit 44 Stunden) und kurze Wochen (z.B. mit 36 Stunden) vorgesehen werden. In diesem Fall muss aber trotzdem am Ende des Durchrechnungszeitraumes, der maximal 52 Wochen betragen darf, die Normalarbeitszeit von 40 Stunden im Durchschnitt eingehalten werden.

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