Beförderung
Bei einer Beförderung erfolgt eine Einreihung in die nächst höhere Dienstklasse. Da nur im Schema II bzw. IV unterschiedliche Dienstklassen vorgesehen sind, kommt eine Beförderung auch nur bei jenen Bediensteten in Frage, welche in diesen Schemata eingereiht sind.
In der durch die Beförderung erreichten höheren Dienstklasse steht grundsätzlich das Gehalt der dort vorgesehenen niedrigsten Gehaltsstufe zu. Ist dieses Gehalt allerdings niedriger als das bisherige, so gebührt die Gehaltsstufe, die dem bisherigen Gehalt entspricht bzw. wenn eine solche nicht vorhanden ist, die nächst höhere Gehaltsstufe.
Mit dem Tag der Beförderung ändert sich auch der für die Zukunft geltende Vorrückungsstichtag.





























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