AAA  Schriftgröße ändern
Manfred Obermüller c) HG 1

Gemeindebedienstete machen Wien lebenswert
"Beamten-Bashing" - Politik lenkt von schwachen Leistungen ab
weiter

Zeitungen c) NS Newsflash, flickr.com

"Beamten-Bashing"
Medien sind Opfer des eigenen Systems
weiter

Norbert Pelzer c) HG 1

Amoklauf im Blätterwald
Beamtinnen und Beamte im Fadenkreuz des Boulevards
weiter

Themen Dienstrecht

Sonderzahlungen | Urlaubs- & Weihnachtsgeld

Die Bediensteten haben für jedes Kalenderhalbjahr einen Anspruch auf eine Sonderzahlung.

Die Sonderzahlung für das 1.Kalenderhalbjahr („Urlaubsgeld“) ist mit 1. Juni fällig, die für das 2.Kalenderhalbjahr („Weihnachtsgeld“) mit 1. Dezember.

Die Höhe der Sonderzahlung entspricht dem Monatsbezug, der den Bediensteten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zusteht.

Hat das Dienstverhältnis nicht das ganze Kalenderhalbjahr gedauert, weil es z. B. erst später begonnen oder früher geendet hat, so ist die für das betreffende Halbjahr zustehende Sonderzahlung verhältnismäßig zu kürzen.

zurück      Seitenanfang