Monatsbezug und Nebengebühren
Der Monatsbezug
(=Gehalt, ruhegenussfähige Zulagen, allgemeine Dienstzulage oder Chargenzulage)
| wird gekürzt | beträgt |
|---|---|
Freiquartal um - 25% | Freiquartal 75% |
des bisherigen Monatsbezuges. Das gleiche gilt für die Sonderzahlungen.
Nebengebühren werden während der Arbeitsphase ungeschmälert bezahlt. Während des Freiquartals/Freijahres stehen keine Nebengebühren zu.
Beispiele:
Antragstellung
Der Antrag auf Gewährung eines Freiquartals/Freijahres ist schriftlich unter Einhaltung des Dienstweges zu stellen und hat den gewünschten Beginn des Freiquartals/Freijahres zu enthalten.
Der Antrag ist beim
- Freiquartal spätestens 6 Monate
- Freijahr spätestens 3 Monate
vor Beginn der gewünschten Rahmenzeit zu stellen.































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