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Amoklauf im Blätterwald
Beamtinnen und Beamte im Fadenkreuz des Boulevards
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Themen

Monatsbezug und Nebengebühren

Der Monatsbezug
(=Gehalt, ruhegenussfähige Zulagen, allgemeine Dienstzulage oder Chargenzulage)

wird gekürzt  beträgt

Freiquartal um - 25%   
Freijahr um - 20%

Freiquartal 75%
Freijahr 80%


 des bisherigen Monatsbezuges. Das gleiche gilt für die Sonderzahlungen.

Nebengebühren werden während der Arbeitsphase ungeschmälert bezahlt. Während des Freiquartals/Freijahres stehen keine Nebengebühren zu.

Beispiele:


Antragstellung

Der Antrag auf Gewährung eines Freiquartals/Freijahres ist schriftlich unter Einhaltung des Dienstweges zu stellen und hat den gewünschten Beginn des Freiquartals/Freijahres  zu enthalten.

Der Antrag ist beim

-    Freiquartal spätestens 6 Monate
-    Freijahr spätestens 3 Monate

vor Beginn der gewünschten Rahmenzeit zu stellen.

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