Mitwirkung & Mitbestimmung in der Dienststelle
Zu folgenden Maßnahmen muss die PV Ihre Zustimmung erteilen:
- der Einführung von Kontrollmaßnahmen
- der Einführung neuer Arbeitsmethoden
- der Erlassung und Änderung von Dienst- und Betriebsvorschriften
- der Aufteilung der Arbeitszeit
- der Gewährung und Änderung freiwilliger Sozialleistungen
- Widmung und Änderung der Widmung von Dienst- und Werkswohnungen
- der Schaffung, Streichung/Änderung der Bewertung von Dienstposten
- Beförderungen, Überstellungen, Überreihungen
Vor Antragstellung ist der PV zur Kenntnis zu bringen:
- Versetzungen
- Kündigungen durch den Dienstgeber
- Versetzung in den Ruhestand
- Zuweisung oder Aufforderung zur Räumung von Dienst- und Werkswohnungen
- Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz von Übergenüssen und Schadenersatz
- Untersagung einer Nebenbeschäftigung
- Urlaubseinteilungen und deren Abänderung
- Auswahl der Bediensteten für eine Aus- und Weiterbildung
Unverzüglich der PV mitzuteilen:
- Dienstzuteilungen und Abordnungen
- Suspendierungen, Disziplinaranzeigen, Art der Beendigung von Disziplinarverfahren
- Anzeigen über Dienst(Arbeits)unfälle und Berufskrankheiten
- Anordnung von Überstunden (mehrere Bedienstete und mehr als 2 Tage hintereinander)
- Erfolgte Aufnahme und Zuweisung von Bediensteten
- Beendigung von Dienstverhältnissen der Bediensteten
- Sperre von Dienstposten
- Erfolgte Zuweisung und Aufforderung zur Räumung von Personalunterkünften





























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