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Manfred Obermüller c) HG 1

Gemeindebedienstete machen Wien lebenswert
"Beamten-Bashing" - Politik lenkt von schwachen Leistungen ab
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Zeitungen c) NS Newsflash, flickr.com

"Beamten-Bashing"
Medien sind Opfer des eigenen Systems
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Norbert Pelzer c) HG 1

Amoklauf im Blätterwald
Beamtinnen und Beamte im Fadenkreuz des Boulevards
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Auto copyright: nimishgogri, flickr.com

Finanzielle Abgeltung von Reisezeiten

Nach § 26 Abs. 6 DO und § 11 Abs. 6 VBO gelten Reisezeiten insoweit als Arbeitszeit, als dies zur Erreichung des Ausmaßes der für den Tag der Reisebewegung im Gleitzeitdienstplan vorgesehenen Sollzeit oder der sich aus dem Fixdienstplan ergebenden Arbeitszeit erforderlich ist. Demzufolge gelten Reisezeiten vor 7.30 Uhr und nach 15.30 Uhr nicht als Arbeitszeit.


Die 1. Wiener Landeskonferenz der GdG-KMSfB fordert die Dienstgeberin auf, sämtliche Reise-zeiten als Arbeitszeit anzuerkennen und entsprechend zu entlohnen, um so eine finanzielle Abgeltung von Reisezeiten zu erreichen.

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