Menschen mit Behinderung, psychischen und/oder chronischen Erkrankungen
Nach Schätzungen der EU-Kommission sind in Europa rund 10 Prozent der Bevölkerung behindert. Dies bedeutet, dass in Österreich ca. 800.000 Menschen mit Behinderung leben. Behinderungen sind sehr individuell. Seien es rein körperliche Einschränkungen, verminderte Sinneswahrnehmungen durch Seh- oder Hörbehinderungen, Lernbehinderungen oder Erkrankungen.
Dank neuer Berufsbilder, Computerarbeitsplätzen oder technischen Hilfsmitteln können heute mehr Menschen mit Behinderung aktiv am Berufsleben teilnehmen und ihren Teil zum Unternehmenserfolg beitragen. Doch leider stehen noch immer der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, psychischen und/oder chronischen Erkrankungen Vorurteile der ArbeitgeberInnen gegenüber, beispielsweise dass diese Personengruppe keine Leistung erbringen kann und noch dazu unkündbar ist.
Diese Vorurteile entstehen aus Informationsmangel und Berührungsängsten. Doch bei der Einstellung von Betroffenen ist nicht primär die Art und Schwere der Behinderung oder Beeinträchtigung von Bedeutung, sondern die Kombination der Fähigkeiten der betreffenden Person mit den Anforderungen des Arbeitsplatzes. Menschen mit Behinderung, psychischen und/oder chronischen Erkrankungen erbringen gleichwertige Leistungen - sofern sie richtig beurteilt, gezielt eingesetzt und schrittweise eingeführt werden.
Erfahrungen zeigen, dass MitarbeiterInnen mit Behinderung Teams bereichern können. Vor allem dann, wenn nach dem Kennenlernen schnell etwaige erste Unsicherheiten und "Berührungsängste" abgebaut sind und schließlich der Mensch und nicht (mehr) die Behinderung im Mittelpunkt steht.
Wir fordern daher:
- Weiterhin die Einhaltung und Erfüllung der Behinderteneinstellungsquote sowie eine Neuentwicklung der Sonderaktion der Gemeinde Wien. Weiters ist MitarbeiterInnen in der Sonderaktion der berufliche Aufstieg gleichberechtigt zu ermöglichen – da diese MitarbeiterInnen oft der Zugang zu einem systemisierten Dienstposten einerseits, als auch der berufliche Aufstieg andererseits verwehrt ist. Wir treten daher für mehr Durchlässigkeit sowie eine Änderung der Rahmenbedingungen, um Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten, ein.
- Auch ist sicherzustellen, dass MitarbeiterInnen - im Falle von gesundheitlichen Einschränkungen, welche sie während des Erwerblebens erleiden - das Verbleiben in der Arbeitswelt ermöglicht wird (z. B. durch Berücksichtigung von gesundheitlichen Einschränkungen bei der Personalbedarfsberechnung).
- Behindertenausschuss - Kündigungsausschuss: Um die Interessen von Menschen mit Behinderung bei Kündigungsverfahren optimal zu gewährleisten, sind Behindertenvertrauenspersonen in die Kündigungsausschüsse erster und zweiter Instanz als ordentliche Kommissionsmitglieder aufzunehmen.
- Erhöhung der Ausgleichstaxe auf ein beschäftigungssicherndes Ausmaß (z. B. Branchen KV-Lohn oder je länger der Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen wird, umso teurer wird es für den/die ArbeitgeberIn).
- Flächendeckende barrierefreie Gestaltung der Arbeitsplätze (Einrichtungen, Arbeitsflächen, Licht, Klima, etc.);
- Die Einhaltung des ArbeitnehmerInnen- und Bedienstetenschutzgesetzes im Bezug auf "Einsatz der ArbeitnehmerInnen": ArbeitgeberInnen haben bei der Übertragung von Aufgaben an ArbeitnehmerInnen deren Eignung in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere auf Konstitution und Körperkräfte, Alter und Qualifikation Rücksicht zu nehmen.
- Ausweitung der persönliche Entwicklungsmöglichkeiten: Möglichkeit der persön-lichen Aus- und Weiterbildung, die Realisierung der Chancengleichheit (Sprache, Geschlecht, Behinderung).
- Verpflichtende Schulungen für Führungskräfte: Soziale Kompetenz, Chancen-gleichheit, Antidiskriminierung.
- Eine personelle Aufstockung der betrieblichen SozialarbeiterInnen und Arbeits-medizinerInnen für Menschen mit Behinderung, psychischen und/oder chroni-schen Erkrankungen, um eine qualitätsgesicherte Beratung zu gewährleisten.






























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