Wer darf wählen?
Das entscheidet der 1. April – und das ist kein Scherz!
Zur Personalvertretungswahl zugelassen sind alle MitarbeiterInnen der Stadt Wien (mit Ausnahme von Lehrlingen), die mit Stichtag 1. April 2010 das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Zur Wahl der Behindertenvertrauenspersonen sind alle begünstigt behinderten KollegInnen zugelassen, die mit Stichtag 1. April 2010 in der Dienststelle beschäftigt sind.
Auch bei der Gewerkschaftswahl hängt die Wahlberechtigung von diesem Datum ab. Entscheidend sind hier aber nicht Beschäftigungsverhältnis, Alter oder Berufsgruppe, sondern einzig die aufrechte Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe spätestens mit diesem Datum.
Hintergrundinformationen (PDF Downloads)
Verordnung des Stadtsenates über die Wahl der Personalvertreter bei der Gemeinde Wien
Wahlkalender zur Personalvertretungs- & Behindertenvertrauenspersonenwahl 2010
Wahlordnung der GdG-KMSfB Wien
Wahlkalender GdG-KMSfB-Wahl Wien





























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