Beamte
Beamten, die durch Austritt oder vorzeitigen Austritt aus bestimmten familiären Gründen (Eltern-Karenz, Annahme eines Kindes an Kindes statt, Teilzeitbeschäftigung zur Pflege eines Kindes, etc.) und innerhalb bestimmter Fristen das Dienstverhältnis beenden, gebührt ebenfalls eine Abfertigung.
Für Beamte ist außer in den genannten Fällen eine Abfertigung nur dann vorgesehen, wenn das Dienstverhältnis in der Probedienstzeit - vor der Definitivstellung - ohne deren Verschulden gekündigt wird.





























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