Normalarbeitszeit
Das Ausmaß der von den Bediensteten zu erbringenden Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche und wird als Normalarbeitszeit bezeichnet. Diese Normalarbeitszeit ist in Dienstpläne nach Möglichkeit gleichmäßig auf die einzelnen Tage der Woche aufzuteilen. Dabei sind Sonntage, gesetzliche Feiertage und Samstage dienstfrei zu halten, wenn nicht dienstliche oder öffentliche Interessen dagegen sprechen.
Für die Aufteilung der Normalarbeitszeit stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- gleitende Arbeitszeit Verlinken auf "Gleitende Arbeitszeit"
- fixe Arbeitszeit Verlinken auf "Fixe Arbeitszeit"
- Telearbeit Verlinken auf "Telearbeit"





























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