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Manfred Obermüller c) HG 1

Gemeindebedienstete machen Wien lebenswert
"Beamten-Bashing" - Politik lenkt von schwachen Leistungen ab
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Zeitungen c) NS Newsflash, flickr.com

"Beamten-Bashing"
Medien sind Opfer des eigenen Systems
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Norbert Pelzer c) HG 1

Amoklauf im Blätterwald
Beamtinnen und Beamte im Fadenkreuz des Boulevards
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Themen Dienstrecht

Anstellung als Vertragsbedienstete

Nach der Vertragsbedienstetenordnung 1995 können auch Personen aufgenommen werden, die jünger als 18 oder älter als 40 Jahre alt sind, weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch eine EWR-Staatsangehörigkeit besitzen, eine Teilzeitbeschäftigung anstreben oder nur auf bestimmte Zeit angestellt werden.

Die Aufnahmevoraussetzungen sind gesetzlich nicht fixiert, sodass die Aufnahmebedingungen flexibel gestaltet werden können.

Die Stadt Wien kann damit außerdem die allgemeine Arbeitsmarktlage besser berücksichtigen und auch älteren Arbeitssuchenden nach Möglichkeit Arbeitsplätze bieten.

Das privatrechtliche Dienstverhältnis von Vertragsbediensteten wird durch Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrages begründet, der von beiden Vertragsteilen zu unterschreiben ist.

Angaben im Dienstvertrag

Folgende Angaben hat der Dienstvertrag zu enthalten:

  • Personalien (Name, Geburtsdatum)
  • wann das Dienstverhältnis beginnt
  • ob es auf Probe, auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit eingegangen wird
  • welchem Gehaltsschema und welcher Bediensteten- und Verwendungsgruppe die bzw. der Vertragsbedienstete angehört
  • das Beschäftigungsausmaß (Vollbeschäftigung oder Teilzeitbeschäftigung)
  • ob und innerhalb welcher Frist eine Dienstprüfung abzulegen ist

Sozialversicherung

Vertragsbedienstete sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz pflichtversichert. Ansprüche aus der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung richten sich gegen den jeweiligen Sozialversicherungsträger.

Jene Vertragsbediensteten, die ihr Dienstverhältnis nach dem 31.12.2000 begründeten, sind bei der KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien) krankenversichert, bzw. bei der BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter) unfallversichert.

Anstellung als Vertragsbedienstete

Nach der Vertragsbedienstetenordnung 1995 können auch Personen aufgenommen werden, die jünger als 18 oder älter als 40 Jahre alt sind, weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch eine EWR-Staatsangehörigkeit besitzen, eine Teilzeitbeschäftigung anstreben oder nur auf bestimmte Zeit angestellt werden.

Die Aufnahmevoraussetzungen sind gesetzlich nicht fixiert, sodass die Aufnahmebedingungen flexibel gestaltet werden können.

Die Stadt Wien kann damit außerdem die allgemeine Arbeitsmarktlage besser berücksichtigen und auch älteren Arbeitssuchenden nach Möglichkeit Arbeitsplätze bieten.

Das privatrechtliche Dienstverhältnis von Vertragsbediensteten wird durch Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrages begründet, der von beiden Vertragsteilen zu unterschreiben ist.

Angaben im Dienstvertrag

Folgende Angaben hat der Dienstvertrag zu enthalten:

  • Personalien (Name, Geburtsdatum)
  • wann das Dienstverhältnis beginnt
  • ob es auf Probe, auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit eingegangen wird
  • welchem Gehaltsschema und welcher Bediensteten- und Verwendungsgruppe die bzw. der Vertragsbedienstete angehört
  • das Beschäftigungsausmaß (Vollbeschäftigung oder Teilzeitbeschäftigung)
  • ob und innerhalb welcher Frist eine Dienstprüfung abzulegen ist

Sozialversicherung

Vertragsbedienstete sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz pflichtversichert. Ansprüche aus der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung richten sich gegen den jeweiligen Sozialversicherungsträger.

Jene Vertragsbediensteten, die ihr Dienstverhältnis nach dem 31.12.2000 begründeten, sind bei der KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien) krankenversichert, bzw. bei der BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter) unfallversichert.

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