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Amoklauf im Blätterwald
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Themen Dienstrecht

Dienstfreistellung

Freistellung zur Festigung und Besserung der Dienstfähigkeit

Bedienstete sind auf Antrag für die Dauer eines Kuraufenthaltes, eines Aufenthaltes in einem Genesungsheim oder Rehabilitationszentrum vom Dienst freizustellen, wenn dieser Aufenthalt zur nachhaltigen Festigung oder Besserung der Dienstfähigkeit erforderlich ist und die Kosten ganz oder teilweise von bestimmten Einrichtungen getragen werden.

Bei der zeitlichen Einteilung der Dienstfreistellung ist auf zwingende dienstliche Gründe Rücksicht zu nehmen.

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