Einmalige Belohnungen
Für außergewöhnliche Arbeitsleistungen können den Bediensteten einmalige Belohnungen in Form von Geldleistungen - Remunerationen - oder in Form von bezahlter Freizeit gewährt werden.
Außerdem werden auf Grund eines Beschlusses des Stadtsenates Remunerationen aus Anlass von Dienstjubiläen gewährt.
Diese betragen
- bei einer Dienstzeit von 25 Jahren das 2-fache,
- bei einer Dienstzeit von 40 Jahren das 4-fache,
- bei einer Dienstzeit von 50 Jahren 6-fache,
des Monatsbezuges, des Monats in den das Dienstjubiläum fällt.





























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