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"Beamten-Bashing" - Politik lenkt von schwachen Leistungen ab
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"Beamten-Bashing"
Medien sind Opfer des eigenen Systems
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Norbert Pelzer c) HG 1

Amoklauf im Blätterwald
Beamtinnen und Beamte im Fadenkreuz des Boulevards
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Themen Dienstrecht

Gehalt und Monatsbezug

Gehalt

Das Gehalt richtet sich nach der Einreihung der/des jeweiligen Bediensteten. Diese Einreihung - in Schema, Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Gehaltsstufe - ist dem Anstellungsbescheid bzw. dem Dienstvertrag zu entnehmen. Darüber hinaus ist diese auch auf dem Gehaltszettel angegeben.

Die Gehälter der öffentlichen Bediensteten werden jährlich unter Mitwirkung der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten neu verhandelt und anschließend entsprechend dem Verhandlungsergebnis angehoben.

Die jeweils gültigen Gehaltsansätze können bei der Personalvertretung und bei der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten angefordert oder magistratsintern auf der Intranetseite des Personalservice nachgelesen werden.

Zusätzlich zum Gehalt kann ein Anspruch auf ruhegenussfähige Zulagen - das sind z.B. Ausgleichszulage, Dienstalterszulage oder Ergänzungszulage - Kinderzulage und Nebengebühren bestehen.

Monatsbezug

Das Gehalt bildet gemeinsam mit den ruhegenussfähigen Zulagen und der Kinderzulage Verlinken auf Subseite „Kinderzulage“ den jeweiligen Monatsbezug.

Ruhegenussfähige Zulagen sind z.B. Dienstalterszulage, Ergänzungszulage oder Dienstzulagen. Diese Zulagen sind in der Regel in der linken Spalte des Gehaltszettels unter dem Gehalt ausgewiesen.

Nicht zum Monatsbezug zählen allfällige Nebengebühren, Verlinken auf Subseite "Nebengebühren" welche in der rechten Spalte des Gehaltszettels ausgewiesen sind.

Der Monatsbezug wird bei BeamtInnen im Vorhinein und bei Vertragsbediensteten im Nachhinein ausbezahlt.

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