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Themen

Kinderabsetzbetrag & Mehrkindzuschlag

Kinderabsetzbetrag

Der Kinderabsetzbetrag gebührt nur für Kinder für die Familienbeihilfe gewährt wird und wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt, und beträgt pro Kind 50,90 Euro monatlich.

Mehrkindzuschlag

Zusätzlich zur Familienbeihilfe besteht Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag für Eltern mit drei oder mehr Kindern, für die Familienbeihilfe gewährt wird.

Der Mehrkindzuschlag beträgt 36,40 Euro monatlich pro weiteres Kind.

Der Anspruch auf diese Leistung ist abhängig vom Anspruch auf Familienbeihilfe und vom Einkommen des Kalenderjahres, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird.

Der Mehrkindzuschlag kann nur gewährt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen des anspruchsberechtigten Elternteiles und der im gemeinsamen Haushalt lebenden EhegattIn oder LebensgefährtIn insgesamt 55.000,- Euro nicht übersteigt.

Der Mehrkindzuschlag ist für jedes Kalenderjahr gesondert bei dem für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständigen Finanzamt im Wege der Jahresveranlagung (Vordruck L1 oder E1) oder gesondert mit dem Vordruck des Finanzamtes FAE4 zu beantragen.

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