AAA  Schriftgröße ändern
Manfred Obermüller c) HG 1

Gemeindebedienstete machen Wien lebenswert
"Beamten-Bashing" - Politik lenkt von schwachen Leistungen ab
weiter

Zeitungen c) NS Newsflash, flickr.com

"Beamten-Bashing"
Medien sind Opfer des eigenen Systems
weiter

Norbert Pelzer c) HG 1

Amoklauf im Blätterwald
Beamtinnen und Beamte im Fadenkreuz des Boulevards
weiter

Schutzimpfungen

Gemäß § 37 Abs. 4 des Wiener Bedienstetenschutzgesetzes 1998 sind den Bediensteten der Stadt Wien erforderlichenfalls wirksame Impfstoffe zur Verfügung zu stellen. Die in den Dienststellen aufliegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente enthalten das Erfordernis sowie die Art der anzubietenden Schutzimpfungen.

 

Impfliste
Die jeweilige Dienststelle erstellt unter Beratung der Arbeitsmedizinerin oder des Arbeitsmediziners für jede erforderliche Impfung eine Impfliste mit allen laut Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten gefährdeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen eine Schutzimpfung anzubieten ist. Diese sind von der Möglichkeit der Schutzimpfung in geeigneter Form zu informieren. Die Teilnahme an der Impfung ist freiwillig. Die Impflisten sind in der jeweiligen Dienststelle aufzubewahren und eine Kopie ist der zuständigen Arbeitsmedizinerin oder dem zuständigen Arbeitsmediziner zu übermitteln.

 

Kosten
Um vom jeweiligen Unfallversicherungsträger den Impfstoff zur Verfügung gestellt beziehungsweise die Kosten ersetzt zu bekommen (Diphtherie/Tetanus-Impfung), sind die Vorgaben der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA zu beachten. Die Vorgaben der Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA) sind im Wesentlichen auf die der AUVA abgestimmt. Grundlegende Informationen dazu enthalten die Informationsblätter der MA 3.

 

Durchführung der Schutzimpfung
Die Lieferung des Impfstoffes erfolgt an die MA 3, Dezernat Arbeitsmedizin, Hermanngasse 24-26, Stg. 2, EG. Die Arbeitsmedizinerin oder der Arbeitsmediziner legt den Impftermin fest und sorgt im Zusammenwirken mit der Dienststelle für eine zeitgerechte Bekanntgabe von Zeit und Ort der Impfungen. Die Arbeitsmedizinerin oder der Arbeitsmediziner trägt die Impfung entweder im mitgebrachten Impfpass ein oder stellt einen Impfpass aus und vermerkt das Datum der Verabreichung in der Impfliste.

 

Informationen

Für medizinische Fragen stehen die ArbeitsmedizinierInnen der Stadt Wien zur Verfügung.


 

zurück      Seitenanfang