Forderungen & Arbeitsprogramm 2006 - 2010
Erfüllung der Behinderteneinstellungsquote und Verbleib im Dienst
Einhaltung und Erfüllung der Behinderteneinstellungsquote sowie eine Weiterentwicklung der Sonderaktion der Gemeinde Wien. Weiters ist Bediensteten in der Sonderaktion der berufliche Aufstieg gleichberechtigt zu ermöglichen – da dieser Bedienstetengruppe oft der Zugang zu einem systemisierten Dienstposten einerseits, als auch der berufliche Aufstieg andererseits verwehrt ist. Wir treten daher für mehr Durchlässigkeit sowie eine Änderung der Rahmenbedingungen, um Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten, ein. Auch ist sicherzustellen, dass Bediensteten - im Falle von gesundheitlichen Einschränkungen, welche sie während des Erwerbslebens erleiden - das Verbleiben in der Arbeitswelt ermöglicht wird (zB durch Berücksichtigung von gesundheitlichen Einschränkungen bei der Personalbedarfsberechnung, etc).
Behinderteneinstellungsgesetz – Mitwirkungsrechte
Überarbeitung der Rechtsstellung von Behindertenvertrauenspersonen und StellvertreterInnen mit dem Ziel:
- 1 BVP und maximal 2 StellvertreterInnen haben Rechtsstellung wie BR, PV, Ersatz-BR oder PV,
- Klarstellung des Teilnahmerechts an BR- bzw PV-Sitzungen,
- Regelung der Sachaufwandbestimmungen analog dem BR- bzw PV.
Behindertenausschuss/Kündigungsausschuss
Um die Interessen von Menschen mit Behinderung bei Kündigungsverfahren optimal zu gewährleisten, sind Behindertenvertrauenspersonen in die Kündigungsausschüsse erster und zweiter Instanz als ordentliche Kommissionsmitglieder aufzunehmen.
Erhöhung der Ausgleichstaxe
Erhöhung der Ausgleichstaxe (2006: € 206,-/Monat) auf ein beschäftigungssicherndes Ausmaß (zB. Branchen KV-Lohn oder je länger der Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen wird, umso teurer wird es für den Arbeitgeber)
Barrierefreiheit
Die Kürzung der bis zu 10-jährigen Übergangsfristen für die Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz.
Behindertenanwalt
Installierung eines Stellvertreters des Behindertenanwalts (seit 2006 als Ombudsmann implementiert), da ein Ombudsmann für 800.000 Menschen mit Behinderung ganz einfach zu wenig ist. Gleichzeitig müssen die Rechte des Behindertenanwaltes ausgebaut und mit jenen der Gleichbehandlungsanwältin gleichgestellt werden.
Anerkennung der Gebärdensprache
Anerkennung der Gebärdensprache in Materiengesetzen (zB im Schulbereich). Zwar erfolgte die Anerkennung im B-VG, es ist jedoch notwendig die entsprechenden Umsetzungsgesetze zu verabschieden.
Mitbestimmung - Werkstättenräte
Im Moment haben die in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen beschäftigten Klienten keine Möglichkeit eine Interessenvertretung zu wählen. Es ist jedoch wichtig auch in diesen Einrichtungen Personen wählen zu können, die einer Funktion eines Schulsprechers vergleichbar ist. In den Werkstätten von „Jugend am Werk“ findet dies bereits auf freiwilliger Basis statt.
Beibehaltung der Behindertenmilliarde (ATS)
Um die finanzielle Förderung der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz, die Lohnkostenzuschüsse, der behindertengerechten Ausstattung der Arbeitsplätze, das Job-Coaching- bzw Berufsclearing-Angebot weiterhin sicherstellen zu können muss die Behindertenmilliarde (ATS) beibehalten werden. Eine Evaluierung der Nachhaltigkeit fehlt leider bisher.
Arbeitsmarktpolitische Projekte
Beibehaltung und Ausbau von arbeitsmarktpolitischen Projekten (zB integrative Betriebe) im Bereich des zweiten Arbeitsmarktes. Diese Maßnahme stellt einen wichtigen Beitrag zu mehr Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderung dar und muss gerade für psychisch Erkrankte verstärkt werden.
Bundessozialamt als One-Stop-Shop
Das Bundessozialamt und seine Landesgeschäftsstellen sind die primären Anlaufstellen (zB. Einstellungsbescheide, Schlichtungsverfahren bei Diskriminierung, Kündigungsverfahren, Förderungsanträge, Unterstützungsanträge, etc) für Menschen mit Behinderung. Daneben gelten aber auch PVA, AUVA und Länder als Ansprechpartner. Um hier bestmögliches Service bieten zu können und auch alle Förderungen und Unterstützungen in Anspruch nehmen zu können wäre die Einrichtung eines One-Stop-Shops beim Bundessozialamt anzustreben.
Richtsatzverordnung
Die aktuelle Anwendung sowie die Anweisungen zur Umsetzung der Richtsatzverordnung gehören nachvollziehbar offengelegt.
Nachuntersuchung bei befristeten Führerscheinen
Menschen mit Behinderung besitzen oft einen befristeten Führerschein. Die Nachuntersuchung zur Verlängerung des Führerscheins ist kostenintensiv und stellt für Menschen mit Behinderung, die ohnehin hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind, eine noch zusätzliche Belastung dar. Oftmals steht die Erlangung bzw. der Erhalt des Führerscheins sehr stark mit der Integration und dem Verbleib am Arbeitsmarkt in Zusammenhang. Daher sollten die Kosten vom Bundessozialamt übernommen werden.
StVO
Vereinheitlichung der Zugangsbestimmungen zum § 29b StVO, um eine gesicherte Anspruchsberechtigung für alle Menschen, egal in welchem Bundesland sie leben, zu ermöglichen.
Schulpolitik
Seit Einführung des Bildungsdokumentationsregisters ist es nicht möglich Datenmaterial wie zB: Wieviele Kinder mit Behinderung werden wie unterrichtet? Hier muss sicher gestellt werden, dass eine Erhebung des Bedarfes an begleitenden Maßnahmen für unterrichtete Kinder mit Behinderung erfolgt und dieser Bedarf (zB ausreichende Stützlehrer, behindertengerechte Adaptierung, etc) befriedigt wird.
Valorisierung des Pflegegeldes
Die Höhe des Pflegegeldes muss valorisiert werden und eine Wahlmöglichkeit zwischen Sach- und Geldleistung geschaffen werden, da dies einem Teil der Menschen mit Behinderung sehr wichtig.
Krisenintervention
Installierung einer Kriseninterventionsstelle beim BSB mit ArbeitsmedizinerInnen, berufskundlichen Sachverständlichen und zuständigen Behindertenvertrauensperson, um Probleme frühzeitig zu beheben.
Quelle: Referat IVH/T. Kattnig & A. Kronabeter





























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