Wiedereingliederung des FSW
Bei der 1. Wiener Landeskonferenz der GdG-KMSfB wurde einstimmig ein Initiativantrag zur Auflösung des FSW und dessen Wiedereingliederung in den Magistrat der Stadt Wien im Rahmen der Wiener Stadtverfassung beschlossen. Die Regulierung des Gesundheits- und Sozialbereiches einer Stadt zählt zu Ihren Kernaufgaben, die nach Ansicht der Hauptgruppe 1 der GdG-KMSfB nicht primär nach privatwirtschaftlichen Überlegungen organisiert werden sollen.
Die Aufgaben im kommunalen Sozialbereich haben sich ausschließlich an sozialpolitischen Überlegungen zu orientieren und sind darum nicht geeignet, nach den Grundsätzen des Public Managements geführt zu werden.
Für die KollegInnen im FSW geht es der Gewerkschaft insbesondere darum,
1) sichere Beschäftigungsverhältnisse für alle zu schaffen - wie sie die Vertragsbedienstetenordnung der Stadt Wien bietet, und
2) um Besoldungsgerechtigkeit statt einem Nebeneinander von Privatangestellten, Vertragsbediensteten, BeamtInnen, freien DienstnehmerInnen und ZeitarbeiterInnen mit jeweils völlig unterschiedlichen Bedingungen.






























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