Ein Beitrag - viele Leistungen
Als Mitglied der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten stehen Ihnen viele exklusive Dienstleistungen und Serviceangebote zur Verfügung. Diese müssen natürlich auch finanziert werden - gemeinsam und solidarisch von allen Mitgliedern.
Fairer Beitrag
Deshalb haben wir eine faire und solidarische Gestaltung des Mitgliedsbeitrages festgelegt: Sie zahlen monatlich 1 % des Schemabezuges und allfälliger "Dienstzulagen" (wie z.B. allgemeine Dienstzulage oder Chargenzulagen). Keinen Mitgliedsbeitrag zahlen Sie von den "Nebengebühren", wie z.B. Vergütungen für Mehrdienstleistungen oder Erschwerniszulagen.
Die Beamten im Ruhestand zahlen nur mehr 0,5 % Mitgliedsbeitrag.
Beitragsfrei sind bei vorheriger Mitgliedschaft Kolleginnen in der Mutterschutzkarenz, Präsenzdiener bzw. Zivildiener gestellt.
Gewerkschaftsbeitrag senkt Lohnsteuer
Ihr Mitgliedsbeitrag ist auch bei der Berechnung Ihrer Lohnsteuer mildernd zu berücksichtigen. Im Zuge eines Beitragsabzuges über die Lohnauszahlung erfolgt die Senkung der Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage automatisch - Einzelzahler (Einzahlung der Beiträge mit Zahlschein oder Abbuchungsauftrag) erhalten auf Anfrage im GdG-Infocenter jährlich eine Beitragsbestätigung für die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.
Umfassende Kontrolle
Die gesamten Kosten der Gewerkschaftsarbeit werden unter genauester Abrechnung und strenger Kontrolle aus den Mitgliedsbeiträgen abgedeckt. Die festgelegten Beitragshöhen beruhen auf Beschlüssen des ÖGB-Kongresses bzw. des Bundesvorstandes des ÖGB und natürlich auch aller wichtigen Gremien der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten.
Alle vier Jahre, bei den jeweiligen Landeskonferenzen bzw. beim Gewerkschaftstag muss den Delegierten ein umfassender finanzieller Bericht zur Kenntnis gebracht werden. Die gewählten Mitglieder der Kontrollausschüsse berichten dabei ebenfalls über Ihre Tätigkeit. Der jeweilige Vorstand wird auf Antrag der Kontrolle und per Beschluss durch die Delegierten entlastet.
Mit Änderung des Vereinsgesetzes im Jahr 2002 muss der ÖGB und seine Gewerkschaften auch eine vollständige jährliche Bilanz nun auch mit Testat durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer vorlegen und veröffentlichen.





























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