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Lebensbegleitendes Lernen

Lebensbegleitendes Lernen darf nicht nur eine gesellschaftspolitische Worthülse sein, sie muss von allen Seiten getragen werden. Investitionen in Bildung implizieren auch immer einen Ertrag, ob individuell oder gesellschaftlich. Daraus kann abgeleitet werden, dass die- bzw. derjenige, welche bzw. welcher den Ertrag erzielt, auch die Investitionen bezahlt. Bei der Erwachsenenbildung wird aber hauptsächlich vom individuellen Ertrag gesprochen. Die gesellschaftlichen oder betrieblichen Erträge und somit deren Finanzierungsbeitrag kommen in der Diskussion nicht vor. Die Kosten in der Erwachsenenbildung werden fast vollständig vom Einzelnen und den Betrieben und nur in einem geringen Ausmaß von der öffentlichen Hand getragen, obwohl die Kosten seit 1986 für berufliche Weiterbildung um über 300 Prozent gestiegen sind.

Berufliche Weiterbildung unter Fortzahlung der Bezüge
Der Zugang zu Bildung kann nicht nur über die Umverteilung von Bildungskosten ermöglicht werden. Der derzeit typische Konsument von beruflicher Weiterbildung ist jung, männlich und gut gebildet. Da neben den Kosten Zeit ein wesentlicher Faktor für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen ist, muss neben der Kostenfrage dafür gesorgt werden, dass genügend Zeit zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen zur Verfügung steht. Dies ist besonders für den Ausgleich regionaler und gesellschaftspolitischer Unterschiede wichtig. Gegenwärtig sind Weiterbildungsangebote weitgehend marktmäßig gesteuert. Dies führt zu einer Unterversorgung mit Angeboten, deutlichen sozialen Zugangsbarrieren, gravierenden Qualitätsunterschieden und hoher Undurchschaubarkeit hinsichtlich der Angebote und deren Qualität bzw. Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt. Als gewerkschaftliche Forderungen sind vermehrt Ausbildungen, d.h. alle betrieblich initiierten Bildungsmaßnahmen, bei welchen MitarbeiterInnen für bestimmte Tätigkeiten oder Berufe die erforderlichen Qualifikationen vermittelt werden, anzubieten.


Ferner ist (Weiter)Bildung, als Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, einschließlich Verhaltensweisen, mit der die Qualifikation der MitarbeiterInnen erhalten oder durch Erweiterung und/oder Vertiefung verbessert werden kann, unter Fortzahlung der Bezüge zu ermöglichen.

 

 

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