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Behindertenvertretung


Grundlage der Behindertenvertretung ist das Behinderteneinstellungsgesetz. Gleichzeitig mit der Personalvertretungs- und Gewerkschaftswahl werden auch die Behindertenvertrauenspersonen gewählt. Sie sind jeweils für die KollegInnen mehrerer Dienststellen zuständig und werden in den Dienststellenausschüssen beratend beigezogen.

Die BehindertenvertreterInnen der Hauptgruppe 1 kämpfen weisungsunge-bunden, gesetzeskonform, vertraulich, verschwiegen und völlig neutral für Be-hindertenrechte.


Arbeit gibt es für die Behindertenvertrauenspersonen mehr als genug: Besonders im Ar-beitsleben haben es die Betroffenen nicht wirklich leicht, weil  ihnen die Behinderung und die damit verbundenen Leistungseinschränken und  notwendige Krankenstände, Arztbe-suche usw. zum Vorwurf gemacht  werden  - so als ob man sich freiwillig oder sogar hoch bezahlt zum Behinderten machen ließ.


Dienstbeurteilungen werden wegen Behinderung herabgesetzt und die Leistungszulage eingestellt. Förderungen – wie z.B. der Einsatz auf Planposten - werden trotz sehr guter Dienstleistung nicht umgesetzt, weil minimalste Einschränkungen künstlich und men-schenverachtend in den Vordergrund gestellt werden. Die einschlägigen gesetzlichen Schutzbestimmungen – wie erhöhter Kündigungsschutz, besondere Fürsorgeverpflichtung usw. - werden häufig negiert. Das Behinderteneinstellungsgesetz als Bundesgesetz wird von einigen Vorgesetzten als unbedeutend und geringer angesehen als interne Weisungen! Eine starke Behindertenvertretung durch die FSG ist daher unerlässlich.

 

FSG-Behindertensprecher Gerhard-Norbert Ludwig:

Wir beraten und vertreten Sie mit Fachkompetenz in allen Behinderten-, dienstlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kultu-rellen Angelegenheiten.

 

 

Gruppenfoto Behindertenvertretung

v.l.n.r.: Manfred Will (MA 67), Gerhard-Norbert Ludwig (MBA 20), Mag. Gabriele Karoh (MA 13)

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