Behindertenvertretung
Grundlage der Behindertenvertretung ist das Behinderteneinstellungsgesetz. Gleichzeitig mit der Personalvertretungs- und Gewerkschaftswahl werden auch die Behindertenvertrauenspersonen gewählt. Sie sind jeweils für die KollegInnen mehrerer Dienststellen zuständig und werden in den Dienststellenausschüssen beratend beigezogen.
Die BehindertenvertreterInnen der Hauptgruppe 1 kämpfen weisungsunge-bunden, gesetzeskonform, vertraulich, verschwiegen und völlig neutral für Be-hindertenrechte.
Arbeit gibt es für die Behindertenvertrauenspersonen mehr als genug: Besonders im Ar-beitsleben haben es die Betroffenen nicht wirklich leicht, weil ihnen die Behinderung und die damit verbundenen Leistungseinschränken und notwendige Krankenstände, Arztbe-suche usw. zum Vorwurf gemacht werden - so als ob man sich freiwillig oder sogar hoch bezahlt zum Behinderten machen ließ.
Dienstbeurteilungen werden wegen Behinderung herabgesetzt und die Leistungszulage eingestellt. Förderungen – wie z.B. der Einsatz auf Planposten - werden trotz sehr guter Dienstleistung nicht umgesetzt, weil minimalste Einschränkungen künstlich und men-schenverachtend in den Vordergrund gestellt werden. Die einschlägigen gesetzlichen Schutzbestimmungen – wie erhöhter Kündigungsschutz, besondere Fürsorgeverpflichtung usw. - werden häufig negiert. Das Behinderteneinstellungsgesetz als Bundesgesetz wird von einigen Vorgesetzten als unbedeutend und geringer angesehen als interne Weisungen! Eine starke Behindertenvertretung durch die FSG ist daher unerlässlich.
| FSG-Behindertensprecher Gerhard-Norbert Ludwig:
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