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Fitnessstudio INJOY Wien
Aktion für Mitglieder der GdG-KMSfB
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Räucherlachs
Aktion für MitarbeiterInnen bis 1. März 2012
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Bild: CarbonNYC, flickr.com

Väterfrühkarenz
Urlaubs-, Weihnachtsgeld und Urlaubstage werden aliquotiert
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Wer darf wählen?

Das entscheidet der 1. April – und das ist kein Scherz!
Zur Personalvertretungswahl zugelassen sind alle MitarbeiterInnen der Stadt Wien (mit Ausnahme von Lehrlingen), die mit Stichtag 1. April 2010 das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Zur Wahl der Behindertenvertrauenspersonen sind alle begünstigt behinderten KollegInnen zugelassen, die mit Stichtag 1. April 2010 in der Dienststelle beschäftigt sind.

Auch bei der Gewerkschaftswahl hängt die Wahlberechtigung von diesem Datum ab. Entscheidend sind hier aber nicht Beschäftigungsverhältnis, Alter oder Berufsgruppe, sondern einzig die aufrechte Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe spätestens mit diesem Datum.

Hintergrundinformationen (PDF Downloads)

Verordnung des Stadtsenates über die Wahl der Personalvertreter bei der Gemeinde Wien

Wahlkalender zur Personalvertretungs- & Behindertenvertrauenspersonenwahl 2010

Wahlordnung der GdG-KMSfB Wien

Wahlkalender GdG-KMSfB-Wahl Wien

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