AAA  Schriftgröße ändern

Fitnessstudio INJOY Wien
Aktion für Mitglieder der GdG-KMSfB
weiter

Räucherlachs
Aktion für MitarbeiterInnen bis 1. März 2012
weiter

Bild: CarbonNYC, flickr.com

Väterfrühkarenz
Urlaubs-, Weihnachtsgeld und Urlaubstage werden aliquotiert
weiter

Themen Dienstrecht

Reisezeiten

Im Zuge von Dienstreisen an einen außerhalb des Dienstortes gelegenen Ort, können Reisezeiten anfallen. Unter Reisezeit wird die Dauer der An- und Abreise verstanden, in der außer dieser Reisebewegungen keine eigentliche Dienstleistung erbracht wird, also z.B. eine Zug- oder Autobusfahrt, während der die Bediensteten keiner Beschäftigung nachgehen müssen.

Reisezeiten werden in dem Umfang als Arbeitszeit gezählt, die erforderlich ist, um die im Dienstplan für diesen Tag vorgesehene Arbeitszeit zu erreichen.

Dauert diese Reisezeit länger als die für diesen Tag vorgesehene Arbeitszeit, dann zählen die darüber hinausgehenden Zeiten nicht mehr als Arbeitszeit.

Diese Zeiten werden aber selbstverständlich nach der Reisegebührenvorschrift
abgegolten.

zurück      Seitenanfang