Gemeindedienst
Die Verwaltung der Stadt Wien bedeutet Dienst an der Öffentlichkeit und kundenorientiertes Management.
Die Besorgung der staatlichen und kommunalen Aufgaben sowie vor allem das Funktionieren der öffentlichen Einrichtungen rund um die Uhr und die erweiterten Serviceeinrichtungen sind unverzichtbar geworden.
Aufgrund dieser besonderen Aufgabenstellung bestehen für den Wiener Gemeindedienst eigene landesgesetzliche Dienstrechtsvorschriften, die sich teilweise beträchtlich von den auf Bundesgesetzen beruhenden arbeitsrechtlichen Vorschriften der Privatwirtschaft unterscheiden.
Die Anstellung im Gemeindedienst kann als Beamter/in nach der Dienstordnung 1994 oder als Vertragsbedienstete/r nach der Vertragsbedienstetenordnung 1995 erfolgen.






























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