Berufsschule
Den Jugendlichen ist die zur Erfüllung der gesetzlichen Berufsschulpflicht erforderliche Zeit freizugeben. Für die Unterrichtszeit ist die Lehrlingsentschädigung weiterzuzahlen.
Entfällt an einem Schultag der ganze oder ein Teil des Unterrichts, so besteht grundsätzlich Arbeitsverpflichtung, wenn dies unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes (Wegzeit zwischen Berufsschule und Betrieb) zumutbar ist.
Der Lehrberechtigte hat die Lehrlingsentschädigung während der Dauer des Berufsschulbesuches weiter zu bezahlen. Die Kosten der Unterbringung im Berufsschulinternat hast du grundsätzlich selbst zu tragen; übersteigen diese Kosten die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung, muss der Lehrberechtigte die Differenz bezahlen. Besuchst du eine lehrgangsmäßige oder saisonale Berufsschule, darfst du während des tatsächlichen Besuchs des Lehrganges bzw. der saisonalen Berufsschule nicht im Betrieb beschäftigt werden.
Einige Kollektivverträge sehen günstigere Regelungen vor. Erkundige dich bei deiner Gewerkschaft.
Die ÖGJ fordert die Übernahme der gesamten Internatskosten durch den Arbeitgeber sowie die Fortzahlung deiner Lehrlingsentschädigung.






























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