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Fitnessstudio INJOY Wien
Aktion für Mitglieder der GdG-KMSfB
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Räucherlachs
Aktion für MitarbeiterInnen bis 1. März 2012
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Bild: CarbonNYC, flickr.com

Väterfrühkarenz
Urlaubs-, Weihnachtsgeld und Urlaubstage werden aliquotiert
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Themen Jugend

Präsenz- und Zivildienst

Durch das Arbeitsplatzsicherungsgesetz wird für Arbeitnehmer, die zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst einberufen werden, ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz garantiert. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt wird. Ab diesem Zeitpunkt kann das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf eines Monats nach Beendigung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes vom Arbeitgeber nicht gelöst werden.

Wird der Arbeitnehmer während der Behaltepflicht zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst einberufen, so wird diese für die Dauer des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes unterbrochen.

Die Arbeit muss innerhalb von 6 Werktagen nach dem Ende des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes wieder aufgenommen werden, andernfalls stellt dies für den Arbeitgeber einen Entlassungsgrund dar.

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