Erholungsurlaub
Ausmaß
Das Urlaubsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Es beginnt daher mit dem 1. Jänner und endet mit dem 31. Dezember.
Das Ausmaß des Erholungsurlaubes steigt mit der Gesamtdienstzeit, welche in diesem Fall mit dem Urlaubsstichtag beginnt. Der Urlaubsstichtag ist aus dem Anstellungsbescheid bzw. dem Dienstvertrag ersichtlich.
Der Erholungsurlaub wird ab 1. Jänner 2010 in Stunden (statt wie bisher in Tagen) berechnet und beträgt:
| Gesamtdienstzeit | Werktage*/Arbeitstage | ab 1. Jänner 2010: |
|---|---|---|
Stunden | ||
< 15 Jahre | 30/25 | 200 |
15-25 Jahre | 32/27 | 216 |
> 25 Jahre | 36/30 | 240 |
* Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind, d. h.
auch Samstage. Im Rahmen einer 5-Tage-Woche sind daher vom
Urlaubsanspruch in Werktagen die Samstage in Abzug zu bringen.
Neu ab 2010
Ab dem 1. Jänner 2010 erhöht sich das Urlaubsausmaß unabhängig von der Gesamtdienstzeit gestaffelt nach dem Lebensalter und beträgt:
- ab Vollendung des 57. Lebensjahres 264 Stunden
- ab Vollendung des 60. Lebensjahres 280 Stunden
Der erhöhte Urlaubsanspruch steht in beiden Fällen (Gesamtdienstzeit, Lebensalter) bereits für das Kalenderjahr zu, in dem die erforderliche Gesamtdienstzeit erreicht bzw. das 57. oder 60. Lebensjahr vollendet wird, d. h. auch wenn die Gesamtdienstzeit erst z. B. mit 31. Dezember erreicht oder das 57. oder 60. Lebensjahr vollendet wird, besteht schon in diesem Jahr (rückwirkend) der erhöhte Urlaubsanspruch.
Zu Beginn des Dienstverhältnisses wird in den ersten 6 Monaten pro Monat 1/12 des jeweils zustehenden jährlichen Urlaubsausmaßes erworben. Ergeben sich bei der Berechnung Bruchteile, ist auf die nächste ganze Einheit aufzurunden. Nach 6 Monaten ununterbrochener Dienstzeit gebührt der volle jährliche Erholungsurlaub.
Abweichungen vom Ausmaß des Erholungsurlaubes
Von den oben angeführten Ausmaßen des Erholungsurlaubes kann es die folgenden Abweichungen geben:
Bei Bediensteten, die im Turnus-, Wechsel- oder Schichtdienst beschäftigt sind und die entsprechend ihrem Dienstplan regelmäßig Mehrdienstleistungen zu erbringen haben, kann das Urlaubsausmaß auch in Schichten oder Arbeitstagen festgesetzt werden.
Ist die wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als 5 Arbeitstage verteilt, so erfolgt bis 31. Dezember 2008 eine entsprechende Umrechnung des in Tagen bemessenen Erholungsurlaubes.
Beispiel:
Bei einer 4-Tage-Woche besteht an Stelle von 25 Arbeitstagen, ein
Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen. Dafür werden aber für eine
Urlaubswoche auch nur 4 Tage in Abzug gebracht.
Bei der Berechnung in Stunden, welche ab 1. Jänner 2010 erfolgt, wird die Normalarbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich zugrunde gelegt. Es ist daher insofern unerheblich, ob diese auf 5 oder 6 Tage der Woche aufgeteilt sind. Für eine Urlaubswoche werden dann 40 Stunden in Abzug gebracht, unabhängig davon auf wie viele Arbeitstage die 40 Stunden pro Woche verteilt sind. Für einzelne Urlaubstage werden soviel Stunden in Abzug gebracht, wie im Dienstplan für diesen Tag als Arbeitszeit vorgesehen sind.
Bei Bediensteten, welche eine Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen, erfolgt solange das Urlaubsausmaß noch in Tagen berechnet wird, nur dann eine Kürzung, wenn ihre Arbeitszeit auf weniger als 5 Arbeitstage bzw. 6 Werktage pro Woche verteilt ist.
Ab dem 1. Jänner 2010 wird das in Stunden berechnete Ausmaß des Erholungsurlaubes im gleichen Verhältnis gekürzt, wie das Beschäftigungsausmaß reduziert wurde.
Beispiel:
Beträgt das Beschäftigungsausmaß 50% (20 Stunden) beträgt das
Urlaubsausmaß 100 Stunden (200 Stunden - 50% = 100 Stunden).
In dem/den Kalenderjahr(en), in denen auf Grund (Eltern-)Karenz, Karenzurlaub, Freijahr, Freiquartal, (teilweise) keine Dienstleistung erbracht wird, vermindert sich der Anspruch auf Erholungsurlaub in dem Verhältnis zwischen der Dauer der dienstfreien Zeiten und der Zeit, in der eine Dienstleistung erbracht wird.
Beispiel:
Von 1. Jänner 2010 bis 31. März 2010, d. h. 25% des Kalenderjahres,
wird aus einem der angeführten Gründe keine Dienstleistung erbracht.
DerUrlaubsanspruch für 2010 vermindert sich um 25%; 200 Stunden - 25%
(50 Stunden) = 150 Stunden für 2010.






























zurück