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Fitnessstudio INJOY Wien
Aktion für Mitglieder der GdG-KMSfB
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Räucherlachs
Aktion für MitarbeiterInnen bis 1. März 2012
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Bild: CarbonNYC, flickr.com

Väterfrühkarenz
Urlaubs-, Weihnachtsgeld und Urlaubstage werden aliquotiert
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Wir für Sie Mitglied werden

ÖGB-Solidaritätsversicherung

Die Mitglieder aller Teilgewerkschaften erhalten vom ÖGB bei Bedarf besondere Zuwendungen, die entsprechend der Dauer Ihrer Mitgliedschaft gestaffelt sind.

Begräbniskostenbeitrags-Versicherung

Ausgenommen davon sind nur jene Mitglieder der vier Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, die bereits am 31.12.1971 in Pension waren.

Die Zuwendungen betragen im Falle einer Mitgliedschaftsdauer von

  • 3 bis 10 Jahren:               150,00 Euro
  • über 10 bis 20 Jahren:     160,00 Euro
  • über 20 bis 30 Jahren:     170,00 Euro
  • über 30 Jahren:               180,00 Euro


Mitglieder, die bereits vor dem 1. Jänner 1972 im Ruhestand waren, sind mit Euro 105,00 versichert. Für Mitglieder der GdG, die vor dem 1. Jänner 1972 im Ruhestand waren, gelten eigene Unterstützungen, über die wir (> Verlinken als Mail: infocenter@gdg-kmsfb.at) Sie auf Anfrage gerne näher informieren.

Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen für aktive Mitglieder

Die Zuwendungen betragen im Falle einer Mitgliedschaftsdauer von

  • 3 bis 10 Jahren:                800,00 Euro
  • über 10 bis 25 Jahren:     1.000,00 Euro
  • über 25 Jahren:               1.200,00 Euro


Invaliditäts-Versicherung nach einem Freizeitunfall

Nach einer durch einen Freizeitunfall verursachten, dauernden Invalidität eines aktiven Mitgliedes, werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:

Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer von

  • 3 bis 10 Jahren bei Totalinvalidität:            3.200,00 Euro
  • über 10 bis 25 Jahren bei Totalinvalidität:  4.800,00 Euro
  • über 25 Jahren bei Totalinvalidität:            6.400,00 Euro


Bei Teilinvalidität wird ein dem Grad der dauernden Invalidität entsprechender Anteil dieser Beträge ausgezahlt.

Spitalgeldversicherung für Spitalsaufenthalte nach einem Unfall


Im Falle eines durch einen Unfall bedingten Spitalsaufenthaltes hat ein Mitglied ab dem 1. Tag der stationären Behandlung in einem Krankenhaus Anspruch auf 4,00 Euro pro Tag, sofern der Spitalsaufenthalt mindestens vier Tage beträgt.

Die Versicherungsleistung ist jedoch mit 308,00 Euro per anno begrenzt - das entspricht 77 Tagen.

Durch einen Unfall notwendig gewordene, wiederholte stationäre Krankenhausaufenthalte innerhalb eines Jahres werden ab dem 1. Aufenthaltstag in einem Spital zusammengezählt.

Keineswegs darf jedoch die Versicherungsleistung für ein und denselben Unfall, den genannten Betrag von 308,00 Euro übersteigen.

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