Im Bereich der Stadt Wien und den ausgegliederten Betrieben werden bei befristeten Dienstverhältnissen (SaisonarbeiterInnen und Aushilfsbedienstete) nicht die gleichen geltenden besoldungsrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung gebracht, wie bei unbefristeten Dienstverhältnissen.
Die 1. Wiener Landeskonferenz der GdG-KMSfB fordert daher mit der Dienstgeberin Verhandlungen aufzunehmen, damit zukünftig gleicher Lohn für gleiche Arbeit bezahlt wird.
Der Antrag der HG1 wurde bei der 1. Landeskonferenz der GDG-KMSfB einstimmig angenommen!